AGB

AGB

Marc Schneider

Stand 01.012. 2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB genannt.

§1 Allgemeines

1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“ genannt) regeln in Ergänzung zu den jeweiligen Produktionen und Aufträgen die vertraglichen Rechtsbeziehungen von Marc Schneider, (im Folgenden: Agentur genannt) und deren Produkte, wie z.B. die betriebenen Internetportale einschließlich der dort angebotenen Produkte und Dienstleistungen zu ihren Auftraggebern (im Folgenden: Auftraggeber oder Kunde genannt), insbesondere die Film- und Video Produktion , die Medienerstellung, sowie jedes weitere Produkt oder Dienstleistung der Agentur, (in Folge: Auftrag genannt). Für sämtliche Aufträge gelten ausschließlich diese AGB.

2) Die Agentur, als Auftragsnehmer, wird Ihren Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Richtlinien eines ordentlichen Kaufmannes ausführen.

3) Jeder Kunde oder Auftraggeber, erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

4) Für den Inhalt und Umfang der Leistungsverpflichtungen sind ausschließlich die getroffenen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.

§2 Geltungsbereich

1) Für alle Aufträge, Verträge, Bestellungen, Angebote, Leistungen, Lieferungen, im folgenden Auftrag genannt, sind ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.

Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen und von der Agentur ausdrücklich akzeptiert werden.
Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Spätestens mit Annahme der Lieferungen und Leistungen der Agentur erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

§3 Auftrag

A) Zustandekommen:

1) Ein Auftrag ist schriftlich zu erteilen. Dies kann per email, Fax oder Postbrief erfolgen.

Ein solcher Auftrag wird für die Agentur erst dann verbindlich, wenn er schriftlich durch die Agentur bestätigt oder das Medium, der Produktionsauftrag, der Sendeauftrag produziert, hergestellt oder ausgestrahlt wurde.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, das ein Auftrag als aufgegeben gilt, wenn dieser schriftlich per Post, email oder Fax an die Agentur übermittelt und eine Auftragsbestätigung von der Agentur schriftlich per Post, email oder Fax an den Auftraggeber übermittelt wurde, oder der Bestellvorgang ​online abgeschlossen und verbindlich und kostenpflichtig gekauft wurde.

2) Die Agentur behält sich das Recht vor, die Form der Übermittlung des Auftrages und der Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers, jederzeit zu ändern bzw. dem Auftraggeber verbindlich vorzuschreiben.

B) Erfüllung/Nichterfüllung:

1) Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Agentur alle bereits erbrachten Teilleistungen berechnen.

2) Abweichungen der erbrachten Leistungen von den getroffenen Vereinbarungen sind zulässig, sofern sie die definierten Anforderungen erfüllen oder beinhalten.

C) Lieferzeiten/Lieferfristen:

1) Termine sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Die Agentur kann keine Haftung für Leistungsverzögerungen übernehmen, wenn diese durch die Besonderheiten des Projektes oder Umstände verursacht werden, die eine fristgerechte Fertigstellung der Leistung erschweren. Weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt. Leistungen werden im Rahmen des jeweils zum Vertragsabschluss technisch Möglichen erbracht.

D) Stornierung/Rücktritt/Widerrufsrecht:

1) Eine Stornierung eines rechtsgültig erteilten Auftrages soll auch nach § 649 BGB ausgeschlossen sein.

2) Die Agentur behält sich das Recht vor, jederzeit von einem Auftrag zurück zu treten, insbesondere im Verhinderungsfall durch Krankheit oder anderer nicht vorhersehbarer widriger Umstände bzw. sofern ihr keine Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.

3) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Agentur berechtigt, ohne Rücksicht auf ein vereinbartes Zahlungsziel, die Ausführung des Auftrages von der Vorauszahlung des Betrages und dem Ausgleich evtl. offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

E) Preise / Zahlungsbedingungen

1) Preise für Aufträge, Produktionen etc., ergeben sich aus den angegebenen Preisen in der Angebotsbestätigung oder der während des Bestellvorgangs angezeigten.
Diese aufgeführten Preise sind Nettopreise, zuzüglich der gesetzl. MwSt.

2) Der Auftraggeber bestätigt, dass ihm der Inhalt dieser Preise bei Vertragsschluss bekannt war.

​3) Die Agentur behält sich vor die Preise jederzeit zu ändern. Laufende Aufträge bleiben davon unberührt.

​4) Preise, Vergütungen oder Entgelte können, sofern diese nicht in einer Preisliste aufgeführt sind, im Auftrag vermerkt werden und haben somit Gültigkeit.

​F) Zahlungen/Zahlungsziel:

​1) Grundsätzlich müssen Grundpreise sofort bei Auftragserteilung (Datum des Auftrages)
bezahlt werden. ​Projekte werden voraus geschätzt und ein erster angenommener Grundpreis kalkuliert, auch dieser wird sofort zur Zahlung fällig. Nach Beendigung des Projektes wird eine Abschlussrechnung erstellt und evtl. zusätzlich angefallene Kosten endberechnen. Die Agentur behält sich hier eine monatliche Zwischenabrechnung vor.

​2) Wird vertraglich nichts weiter vereinbart, so gilt grundsätzlich ein Zahlungsziel von 7 Werktagen, ab Rechnungsdatum.

3) Bei Neukunden behält sich die Agentur vor, eine Vorauskasse des Betrages zu verlangen.

4) Die Übermittlung der Rechnungen kann schriftlich, per Postbrief, per email oder per Fax erfolgen.

5) Bei Rücklastschriften werden pauschal 10 Euro fällig. In diesem Fall muss die Summe vom Auftraggeber binnen 3 Werktagen erneut überwiesen werden. Daneben ist die Agentur berechtigt, je Mahnung zusätzlich eine Aufwandspauschale von EUR 10,00 zu berechnen.

6) Die Agentur weist darauf hin, dass Rechnungen u.U. an Factoring Firmen weitergegeben werden.

G) Eigentumsvorbehalt:

Alle von uns gelieferten Produktionen, Waren, Leistungen bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung aller Forderungen gegenüber dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von der Agentur erworbenen Leistungen, Produktionen, Waren etc. weiter zu veräußern.
Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Wir übernehmen keine Verpflichtung zur Archivierung unserer Produkte.

H) Produktionsunterlagen

Der Kunde ist verpflichtet, die zu einem Auftrag, notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, spätestens aber 10 Tage vor dem Produktionstermin zur Verfügung zu stellen. Kann ein Auftrag nicht rechtzeitig ausgeführt werden, weil die Unterlagen nicht rechtzeitig oder unzureichend geliefert wurden, erhält die Agentur den vollen Vergütungsanspruch abzüglich etwaiger ersparter Kosten.

I) Auftragsabwicklung

1) Nachdem alle Daten mitgeteilt wurden und das entgültige Layout erstellt wurde, wird dem Kunden ein Termin zur Abnahme in unseren Geschäftsräumen mitgeteilt, oder das Produkt wird dem Kunden zur Ansicht übergeben. Diese Übergabe kann in digitaler Form z.B. per email als Anhang oder download-link, oder in einem Internen verschlüsselten Bereich auf der Webseite geschehen. Erscheint der Kunde nicht bzw. gibt es innerhalb von 48h keine Rückmeldung, gilt der Auftrag als abgenommen und genehmigt. Änderungswünsche des Kunden, die nicht auf einer Pflichtverletzung der Agentur beruhen, sind spätestens in dem Abnahmetermin mitzuteilen. Führt ein solcher Änderungswunsch zu erhöhten Kosten, hat dies der Kunde zu tragen. Die 48h beginnen mit dem Zeitpunkt des Versendens einer email oder des 1. Versuches der Kontaktaufnahme. Als Beweis dieser Kontaktaufnahme oder Emailversandes kann die jeweilige email-Software oder der Einzelverbindungsnachweis des Telefon/Handyanschlusses dienen.
Es werden für Grafiken max 2 Vorschläge je Auftrag angefertigt, ausser es wird etwas anders im Auftrag erwähnt. Jerder weitere Zusatzvorschlag wird zusätzlich berechnet.

J) Gewährleistung:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das gelieferte, bzw. zur Verfügung gestellte Produkt unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Technische Mängel sind innerhalb 48h nach Erhalt des Produktes bei uns anzuzeigen. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht.

Bei bloßem „Nichtgefallen“ der individuellen Produkte und Dienstleistungen bestehen keine Ansprüche gegen uns, insbesondere nicht auf Wandlung, Minderung oder Nachbesserung.

Wir haften nur für Sachmängel, die nachweislich auf Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen. Bei Sachmängeln leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder eine Gutschrift. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber unserer Aufforderung zur Zurücksendung des beanstandeten Produktes nicht umgehend nachkommt. Die Agentur übernimmt insbesondere keine Haftung für Einschränkungen und Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit der Daten auf dem Internetserver, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

§4 Haftungsausschluss

a) Webseite

Die veröffentlichten Informationen, Adressen und Bilder auf von der Agentur betriebenen Webseiten, sind mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Die Informationen, Bilder, Hörbeispiele, Videos etc., dienen ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers. Kein Teil dieser Publikation darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Herausgebers in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Waren- und Firmennamen werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Der Webseitenbetreiber behält es sich ausdrücklich vor, Seiten oder einzelne Angebote oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Die Dokumente/Informationen können durch aktuelle Entwicklungen überholt sein, ohne dass die bereitgestellten Dokumente/Informationen geändert wurden. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

§5 Rechte/Lizenzen

A) Allgemein:

1) Die Agentur ist Urheber aller erstellter Produktionen und Aufträge. Die Agentur hat ein uneingeschränktes Weiterverwertungsrecht sämtlicher Aufnahmen, Inhalte, Texte, Fotos, auch wenn es nicht ausdrücklich in einem Auftrag, einer Auftragsbestätigung oder anderem Schriftverkehr erwähnt wurde. Ausnahmen bedürfen der Schriftform.

2) Die Agentur räumt dem Auftraggeber das Recht ein, die von Ihm erworbenen Produkte privat als auch öffentlich und im Internet zugänglich zu machen, sofern diese unverändert bleiben. Grafiken, Bild und Videodateien, die zur Veredelung bestehender Medien erstellt wurden und in diese eingearbeitet wurden, dürfen einzeln nur nach Zustimmung der Agentur verwendet werden. Bauchbinden, sämtliche Grafiken die für Videoproduktionen erstellt werden, bleiben in Besitz der Agentur, es werden die Veröffentlichungsrechte nur für die Endprodukte ( das gesamte Video z.B.) gewährt, sofern diese unverändert bleiben. Reproduktionen sind nicht erlaubt. Grafiken, Hilfsmittel und sämtliche von der Agentur ertsellten digitalen Animationen, Videos, Fotos die in den Aufträgen, Videos etc eingearbeitet werden dürfen nicht extrahiert oder einzeln in weiteren Projekten verarbeitet werden, da die Rechte hier bei der Agentur liegen und diese digitalen Medien nur mit Genehmigung der Agentur weiterverarbeitet werden dürfen.

3) Jede Veränderung des Produktes bedarf der vorherigen Zustimmung.

§6 Fremdfirmen/Subunternehmer

Werden Aufträge von der Agentur an Fremdfirmen vergeben, so wird ein schriftl. Auftrag an diese erteilt (Post, email, Fax etc.), welcher durch Unterschrift bestätigt werden muss. Das mit der Unterschrift bestätigte Lieferdatum ist bindend. Werden Termine oder Lieferfristen nicht eingehalten, so wird eine Konventionalstrafe in Höhe des dreifachen Auftragswertes, ausgehend von dem Gesamtbetrag des Auftrages der Agentur für ihren Auftraggeber, für die der erteilte Auftrag an die Fremdfirma, mittel und unmittelbar notwendig ist. Mindestens aber, in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens.

§7 Sonstiges

1) Die Agentur behält sich vor, sämtliche Aufträge, Produkte, Aufnahmen, Produktionsaufträge etc. im Internet zu verbreiten, insbesondere auf den von der Agentur betriebenen Webseiten und auf Videoplattformen ( wie z.B. „youtube“ etc.) und in sozialen Netzwerken (wie z.B. „facebook“).

2) Die Agentur weist darauf hin, das in solchen Fällen die AGB und die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Webseite zu beachten sind und die Agentur nicht für Schäden haftet, die sich aus diesen AGB und Nutzungsbedingungen gegen den Auftraggeber ergeben.
Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung an die Agentur die Kenntnis der jeweiligen AGB und Nutzungsbedingungen und erkennt diese an.

3) Die Agentur behält sich vor, an sämtlichen Aufträgen, Produktionsaufträgen einen Hinweis anzubringen, der auf die Agentur hinweist. In der Gestaltung dieses Hinweises ist die Agentur völlig frei gestellt.

4)Ein Widerspruch gegen §7, 1) bis 3) muss schriftlich mit der Auftragserteilung erfolgen.

§ 8 Salvatorische Klausel

Durch eine Änderung oder eine etwaige Unwirksamkeit einer Bedingung, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Im Falle einer Unwirksamkeit einer Bedingung ist der Auftraggeber verpflichtet, sich mit uns über eine wirksame Regelung zu einigen, die der unwirksamen in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

§9 Gerichtsstand

1) Gerichtsstand ist Bad Mergentheim.

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